Sehr geehrter Herr Dr. Brandenburg, sehr geehrte Redaktion,
ich beziehe mich auf den unter dem Account @TriggerFM_Radio veröffentlichten und mit „Charlie“ unterzeichneten Beitrag mit der Status-ID 2100887208232100098, der mich namentlich und mit einem Foto darstellt.
Ihr Impressum ordnet diesen Account ausdrücklich der Paul Brandenburg LLC zu und benennt Herrn Dr. Paul Brandenburg als vertretungsberechtigte und inhaltlich verantwortliche Person. Ob Sie, Herr Dr. Brandenburg, den Beitrag persönlich verfasst oder dessen Veröffentlichung veranlasst haben, weiß ich nicht. Ich wende mich deshalb an Sie in Ihrer öffentlich ausgewiesenen Verantwortung für diesen Medienauftritt und bitte zugleich um Weiterleitung an den Verfasser. (Trigger.FM)
Ihr Recht, meine Arbeit und einzelne Angebote kritisch zu beurteilen, stelle ich nicht infrage. Ebenso wenig beanstande ich die zutreffende Angabe, dass der Masern-Impfblocker einmalig 59 Euro kostet. (Masern-Impfblocker)
Ich beanstande jedoch die undifferenzierte Zusammenstellung sehr unterschiedlicher Angebote im Zusammenhang mit dem Vorwurf, mit der Angst und Not anderer Menschen Geschäftsmodelle aufzubauen, und der abschließenden Warnung vor Geldzahlungen. Die Verbindung dieser Aussagen erzeugt nach meiner Auffassung einen irreführenden Gesamteindruck: Kostenfreie und entgeltliche Angebote werden nebeneinandergestellt, ohne ihre unterschiedlichen Kostenstrukturen kenntlich zu machen. Meine Beanstandung richtet sich auf diese Gesamtwirkung des Beitrags.
Ein erheblicher Teil unserer Angebote ist kostenfrei. Bei den entgeltlichen Selbsthilfeangeboten orientieren wir unsere Kalkulation an der Deckung der Kosten für Entwicklung, technische Bereitstellung, laufende Pflege und Unterstützung. Unsere Arbeit soll Menschen Informationen und konkrete Handlungsmöglichkeiten an die Hand geben. Der von Ihnen ausdrücklich aufgeführte Rundfunkalarm ist beispielsweise ein kostenfreier Dienst und wird auf seiner Website auch ausdrücklich so beschrieben. (Rundfunkalarm)
Diesen wesentlichen Unterschied lässt Ihr Beitrag unerwähnt. Wer ein konkretes kostenpflichtiges Angebot kritisiert, sollte diese Kritik nicht ohne nachvollziehbare Differenzierung auf eine ganze Liste unterschiedlicher Projekte übertragen. Eine solche Zusammenstellung hilft dem Leser nicht dabei, zu erkennen, welches Angebot welche Leistung zu welchen Bedingungen tatsächlich erbringt.
Auch Ihre Darstellung der rechtlichen Hinweise bedarf einer Präzisierung. Den allgemeinen Informations- und Gewährhinweis im Impressum der Freiheitskanzlei bestreite ich nicht. Dort wird darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Informationen allgemeinen Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen; außerdem enthält das Impressum einen Hinweis zur Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. (Freiheitskanzlei)
Daraus lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres ableiten, dass bei sämtlichen entgeltlichen Angeboten keine vertragliche Leistung geschuldet werde oder sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen seien. Ein allgemeiner Website-Hinweis, die Beschreibung eines konkreten Angebots und die dafür geltenden Vertragsbedingungen sind zu unterscheiden. Auch die Reichweite und Wirksamkeit einer Haftungs- oder Gewährleistungsklausel ergeben sich nicht allein daraus, dass sie auf einer Website steht. (Gesetze im Internet)
Bitte benennen Sie deshalb die konkreten Fundstellen, auf die Sie Ihre Aussage über den Ausschluss jeder Gewähr einschließlich eines Erfolgs stützen, und ordnen Sie diese dem jeweiligen Angebot zu. Konkrete Kritik an einer Leistungsbeschreibung oder Vertragsklausel lässt sich prüfen. Eine pauschale Übertragung auf sämtliche aufgeführten Projekte hingegen nicht.
Persönliche Anmerkung zu den angelegten Maßstäben
Ergänzend möchte ich Sie persönlich ansprechen, Herr Dr. Brandenburg.
Ich empfinde es als äußerst befremdlich, dass unter dem von Ihnen verantworteten Medienauftritt unsere Arbeit in den Zusammenhang eines Geschäfts mit der Angst und Not anderer Menschen gestellt wird, während Sie während der Corona-Zeit selbst Testzentren betrieben haben. Die Berliner Zeitung berichtete am 31. Mai 2021 über zwei von Ihnen betriebene Zentren und die geplante Eröffnung eines weiteren. Sie zitierte Sie in diesem Zusammenhang mit den Worten:
„Die Menschen wollen es, der Staat bezahlt es, so absurd ich es finde, dann verkaufe ich es auch.“ (Berliner Zeitung)
Ich mache Ihnen den Betrieb dieser Testzentren nicht schon als solchen zum Vorwurf. Ebenso wenig verliert jemand durch eine eigene unternehmerische Tätigkeit das Recht, andere Angebote zu kritisieren. Ich erwarte aber einen nachvollziehbaren Maßstab, der für die eigene Tätigkeit ebenso gilt wie für die Tätigkeit anderer.
Gerade von jemandem mit eigener unternehmerischer Erfahrung erwarte ich, dass er zwischen Einnahmen, Kosten und Gewinn unterscheidet und nicht bereits aus einem verlangten Entgelt einen moralischen Vorwurf ableitet. Ob ein Angebot kritikwürdig ist, sollte sich an seiner tatsächlichen Leistung, seiner Darstellung und seinen Bedingungen entscheiden – nicht allein daran, dass seine Bereitstellung Geld kostet.
Wer mit dem Zeigefinger auf andere zeigt, auf den zeigen bekanntlich drei Finger zurück. Das sollte für uns beide Anlass sein, die Maßstäbe, die wir öffentlich an andere anlegen, auch auf die eigene Tätigkeit anzuwenden.
Deshalb frage ich Sie und Ihre Redaktion ausdrücklich: Welches Ziel verfolgen Sie mit dieser Veröffentlichung? Welche konkreten Fehler beanstanden Sie bei welchem einzelnen Angebot? Welche Leistungen haben Sie tatsächlich geprüft, und wie unterscheiden Sie dabei zwischen kostenfreien Diensten und entgeltlichen Angeboten?
Konkrete, nachvollziehbare Kritik nehme ich ernst. Wo wir Fehler machen, sollen sie benannt, geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Eine pauschale Zusammenstellung unterschiedlicher Projekte unter einem negativen Gesamteindruck ist aus meiner Sicht dagegen nicht zielführend. Sie hilft weder uns, einen bestimmten Fehler zu erkennen, noch den Lesern, ein Angebot sachgerecht zu beurteilen.
Darüber hinaus wünsche ich mir, dass Menschen, die staatliches Handeln kritisch begleiten, sachlich miteinander sprechen und dort zusammenarbeiten, wo gemeinsame Anliegen bestehen, statt einander vorschnell öffentlich abzuwerten. Das bedeutet ausdrücklich keine gegenseitige Schonung und keine Pflicht zur Einigkeit. Auch untereinander müssen Kritik und Widerspruch möglich bleiben. Dazu gehören für mich aber dieselbe Sorgfalt, dieselbe Bereitschaft zur Differenzierung und dieselbe Offenheit für eine Stellungnahme, die wir von anderen Medien erwarten.
Aufforderung zur Entfernung oder Korrektur
Ich fordere Sie daher auf, bis spätestens
Montag, 21. September 2026, 18:00 Uhr deutscher Zeit (MESZ),
den beanstandeten Beitrag in seiner bisherigen Form zu entfernen oder ihn so zu korrigieren und sichtbar zu ergänzen, dass die dargestellten Missverständnisse über Kostenstruktur und rechtliche Hinweise ausgeräumt werden.
Eine Korrektur muss insbesondere deutlich machen, dass die aufgeführten Angebote nicht durchweg kostenpflichtig sind, dass Rundfunkalarm kostenfrei ist und dass sich die genannte Preisangabe von 59 Euro ausschließlich auf den Masern-Impfblocker bezieht. Eine geeignete Klarstellung zur Kostenstruktur wäre beispielsweise:
„Die in unserem Beitrag genannten Angebote sind nicht durchweg kostenpflichtig. Rundfunkalarm ist ein kostenfreier Dienst. Die Angabe von einmalig 59 Euro bezieht sich ausschließlich auf den Masern-Impfblocker. Unsere Zusammenstellung hat diese unterschiedlichen Kostenstrukturen nicht deutlich gemacht.“
Darüber hinaus bitte ich Sie, Ihre Darstellung der rechtlichen Hinweise auf die konkret belegbaren Aussagen und die jeweils betroffenen Angebote zu beschränken. Soweit der Beitrag den Eindruck vermitteln soll, allgemeine Informationshinweise bedeuteten einen vollständigen Ausschluss vertraglicher Leistungen oder sämtlicher gesetzlicher Ansprüche, bitte ich auch insoweit um eine ausdrückliche Klarstellung.
Die Berichtigung soll öffentlich und unmittelbar beim betroffenen Beitrag erkennbar erfolgen. Eine ausschließlich an mich gerichtete E-Mail beseitigt den gegenüber Ihren Lesern entstandenen Eindruck nicht. Sollte eine entsprechende Bearbeitung des ursprünglichen Beitrags technisch nicht möglich sein, bitte ich um Entfernung der bisherigen Fassung und gegebenenfalls Veröffentlichung einer korrigierten Neufassung mit einem sichtbaren Hinweis auf die Berichtigung.
Bitte bestätigen Sie mir innerhalb der genannten Frist, welche Maßnahme Sie umgesetzt haben, und übermitteln Sie mir gegebenenfalls den Verweis auf die korrigierte Veröffentlichung.
Ich bin zu einem sachlichen Gespräch bereit. Meine Bereitschaft zum Dialog ändert jedoch nichts an meiner Bitte, die beanstandete Darstellung innerhalb der gesetzten Frist zu entfernen oder öffentlich zu korrigieren.
Sollte dies nicht geschehen, behalte ich mir vor, die konkret beanstandeten Tatsachendarstellungen und den durch ihre Zusammenstellung vermittelten Eindruck anwaltlich auf mögliche Unterlassungs- und weitere Ansprüche prüfen zu lassen. Dabei geht es nicht um die Unterbindung zulässiger Kritik, sondern um die zutreffende und differenzierte Darstellung meiner Person und unserer Angebote.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Bönig